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   VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692   

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VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692 (https://dejure.org/2015,32835)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692 (https://dejure.org/2015,32835)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. September 2015 - Au 2 K 14.1692 (https://dejure.org/2015,32835)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692
    Jedoch steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH; U.v. 3.5.2012, NVwZ 2012, 688 - Rn. 22) Beamten nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 ein Anspruch auf Abgeltung des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs unter bestimmten Voraussetzungen zu; diese Auslegung des Unionsrechts ist für die nationalen Gerichte bindend (Art. 267 Abs. 1 Buchst. a) AEUV; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 10).

    Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG stellt dabei die unmittelbare Anspruchsgrundlage dar, nachdem der zuständige nationale Gesetzgeber die Richtlinie nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hat (BVerwG, U.v. 31.1.2013 a.a.O. Rn. 32).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692
    Jedoch steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH; U.v. 3.5.2012, NVwZ 2012, 688 - Rn. 22) Beamten nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 ein Anspruch auf Abgeltung des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs unter bestimmten Voraussetzungen zu; diese Auslegung des Unionsrechts ist für die nationalen Gerichte bindend (Art. 267 Abs. 1 Buchst. a) AEUV; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 10).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692
    Angesichts dieser Erwägungen kommt es auch nicht auf die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage an, ob die lediglich widerrufliche Freistellung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung der Erfüllung eines Urlaubsanspruchs dienen kann (BAG, U.v. 19.5.2009 - 9 AZR 433/08 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692
    Die Erfüllung dieses Anspruchs obliegt jedoch dem BEV, da die der Deutschen Bahn AG zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BEZNG Beamte des BEV sind (vgl. auch BVerwG, U.v. 11.2.1999 - 2 C 28.98 - BVerwGE 108, 274 - juris Rn. 17).
  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub wegen vorzeitiger Zurruhesetzung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1692
    Ein Nachteil, der finanziell abzugelten wäre, ist dem Kläger insoweit nicht entstanden; schließlich war der Kläger in dieser Zeit bei voller Besoldung über viele Monate von der Dienstleistung befreit, ohne dass er - auch nicht aus Krankheitsgründen - daran gehindert gewesen wäre, diesen Zeitraum auch zu Erholungszwecken zu nutzen (vgl. zu dem Fall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für die Zeit einer später aufgehobenen Ruhestandsversetzung VG Düsseldorf, U.v. 27.3.2015 - 2 K 5036/14 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 6 ZB 15.2493

    Unionsrechtlicher Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei wieder erlangter

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. September 2015 - Au 2 K 14.1692 - wird abgelehnt.
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